Gespräche helfen bei der Früherkennung
Grundsätzlich gilt, dass Situationen mit möglichen extremistischen Schülerinnen oder Schülern in einem ersten Schritt innerhalb der Schule besprochen und analysiert werden. Im Zentrum steht, mit den Jugendlichen und/oder den Eltern den Kontakt aufrechtzuerhalten, sich mit ihnen in einer pädagogischen Beziehung auseinanderzusetzen, Zeichen richtig zu deuten, Verhalten zu verhandeln und einzufordern, Grenzen zu setzen, etc.
Um eine anhaltende Entwicklung von problematischem Verhalten zu verhindern, braucht es die Unterstützung aller an der Schule wirkenden Personen (Lehrpersonen, Schulische Heilpädagogin oder Schulischer Heilpädagoge, Schulsozialarbeit, Schulleitung, Schulbehörde). Eine wertschätzende Grundhaltung und konsequentes Vorgehen sind Voraussetzungen für die Wahrnehmung und das Erkennen von Veränderungen und Auffälligkeiten im Verhalten von gefährdeten Schülerinnen und Schülern, für das Ansprechen der Beobachtungen und für die gemeinsame Besprechung des weiteren Vorgehens.
Für Gespräche mit Schülerinnen und Schülern gelten dieselben Grundsätze wie für andere Beziehungs- und Beratungsgespräche. In der Regel leitet die Klassenlehrperson ein solches Gespräch. Die personenzentrierte Kommunikation umfasst Grundsätze, die einen erfolgreichen Gesprächs- verlauf unterstützen.
Ziel eines Gesprächs sollte sein, dass die Schülerin oder der Schüler das Verhalten überdenkt und möglichst ändert, sodass sich das Wohlbefinden aller Beteiligten erhöht und das Kind sich positiv weiterentwickeln kann, ohne dass die Ausbildung unterbrochen werden muss.
Zu einer professionellen Gesprächsführung gehört eine klar strukturierte Vorbereitung, die die schriftliche Erfassung von Beobachtungen und den Austausch zu Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen im Team und/oder mit der Schulsozialarbeit umfassen. Weiter gehören auch Überlegungen zu den Zielen des Gesprächs dazu. Der Erfolg eines Gespräches wird wesentlich beeinflusst durch die eigene Haltung und die Einhaltung der Grundsätze für ergebnisorientierte Gespräche.
Gespräche mit Eltern und Erziehungsberechtigten
Eltern können viel beitragen, wenn es darum geht, eine problematische Entwicklung zu verhindern, deshalb ist es wichtig mit ihnen in Kontakt zu kommen. Je nach Familienkonstellation und -situation reagieren Eltern ängstlich, vorwurfsvoll, aggressiv oder nichts ahnend. Ziel eines Elterngesprächs ist es, sich über die Situation des Kindes auszutauschen und gemeinsam festzulegen, wie der problematischen Entwicklung entgegengewirkt und wie die positive Entwicklung des Kindes gefördert werden können, sowie abzuklären, was es dazu braucht.
Gespräche mit anderen Akteurinnen und Akteuren
Zu diesen zählen die Schulsozialarbeit, Schulleitung, Schulbehörde. Aufgrund der Beobachtungen und Gespräche wird die Einschätzung unterschiedlich ausfallen. Ziel solcher Gespräche ist es deshalb, mehr Klarheit in der Einschätzung zu erhalten. Besteht keine Gefährdung für beziehungsweise durch die Schülerin oder den Schüler, braucht es sehr wahrscheinlich angemessene pädagogische und sozialarbeiterische Interventionen, die im Gespräch mit Schulsozialarbeit, Schulleitung und/oder Schulbehörde festgelegt werden.
Falls erforderlich und mit dem Einverständnis der Schülerin oder des Schülers soll das Gespräch mit Eltern und schulischen Beratungsstellen wie zum Beispiel der Schulsozialarbeit veranlasst werden.
Früherkennung mit externer Unterstützung
In der Früherkennung und Frühintervention der problematischen Entwicklung eines Jugendlichen werden zuerst die schulinternen Ressourcen genutzt. Wenn das Resultat dieser Einschätzung diffus ist oder sich daraus eine konkrete Gefährdung ableiten lässt, ist der Einbezug von Fachpersonen angezeigt, die über das notwendige Fachwissen im Bereich Radikalisierung – Extremismus verfügen.
Im Kanton St.Gallen werden die Lehrpersonen und Schulleitungen aller Schulstufen in solchen Fällen durch die Kriseninterventionsgruppe (KIG) für eine vertiefte Einschätzung unterstützt. Sie hilft mittels Gesprächen mit Lehrpersonen, Schulleitung, Schulsozialarbeit, Schülerin oder Schüler und evtl. Schulbehörde eine Auslegeordnung der Situation und eine Einschätzung der Gefährdung vorzunehmen.
Die KIG gelangt zum Einsatz, wenn
• Zweifel darüber bestehen, wie gefährlich eine Situation einzuschätzen ist (externe Einschätzung).
• das interne Knowhow nicht ausreicht, um die aufgetretenen Probleme zu bearbeiten.
• die Schule Hilfe bei pädagogischen und/oder psychologischen Interventionen benötigt.
• die Schule Unterstützung für ein anstehendes Gespräch (z.B. Konfrontation mit dem Droher resp. der Droherin) wünscht.
• die Schule Unterstützung für die Begleitung der betroffenen Mitschülerinnen und Mitschüler benötigt.
• die Schule bei der Planung und Durchführung des Krisen- und Bedrohungsmanagements Unterstützung braucht.
• die Schule für die Kommunikation der Ereignisse externe Unterstützung wünscht.
Je nach Einschätzung gilt es, die entsprechenden Massnahmen umzusetzen. In vielen Fällen ergibt sich keine Gefährdung, so dass pädagogische und /oder sozialarbeiterische Massnahmen angeordnet werden können.
Bleibt die Einschätzung nach Einbezug der KIG diffus oder ergibt sich sogar eine konkrete Gefährdung, sind die Polizei, die Jugend- oder Staatsanwaltschaft beizuziehen.
Es erfolgen weitere Abklärungen durch die beigezogenen Fachstellen (KIG, Polizei, Jugend- und Staatsanwaltschaft). Damit werden die Informationen weiter vervollständigt, um so eine erneute Einschätzung vornehmen zu können. Aufgrund dieser werden passende Massnahmen geplant und von den entsprechenden Stellen umgesetzt. Allenfalls ist auch eine Gefährdungsmeldung in Betracht zu ziehen. Liegt eine klare Gefährdung vor, so sind Massnahmen in Zusammenarbeit mit KIG und Polizei einzuleiten. Das oberste Ziel dabei ist immer, dass eine Selbst- beziehungsweise Fremdgefährdung abgewendet werden kann.