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Sexualpädagogik und Lehrplan

Hauptverantwortlich für die Sexualerziehung sind in erster Linie die Erziehungsberechtigten. Im Lehrplan und im Kreisschreiben zur Prävention in der Volksschule (2019) ist festgehalten, wie die Schule die Erziehungsberechtigten bei dieser Aufgabe unterstützt. Grundsätzlich sollen alle Schüler*innen am Sexualkundeunterricht teilnehmen. 

#Liebe & Sexualität

6 min

von Roberto Giacomin & Julia Schmid, Fachstelle für Aids- und Sexualfragen, 27.05.2024

kurz & bündig

  • 1

    Grundsätzlich nehmen alle Schülerinnen und Schüler am Unterricht teil.

  • 2

    Die Inhalte sind im Lehrplan Volksschule definiert.

  • 3

    Die Eltern sollen über die Inhalte informiert werden.

Was beinhaltet der Lehrplan zur Sexualpädagogik?

An den Schulen der Deutschschweiz werden in den Fachbereichen Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG), Natur und Technik (NT) und Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) die sexualitätsbezogenen Kompetenzen thematisiert. Voraussetzung für den Erwerb der Kompetenzen ist eine dem Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen angepasste Sexualpädagogik. Der Lehrplan Volksschule des Kantons St.Gallen schreibt die sexualpädagogischen Inhalte vor. Es sind auf die Informationsbedürfnisse und -notwendigkeiten sowie auf die jeweilige Sozialstruktur der Klassen und auf die gesellschaftlichen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen. Ein geschlechtergetrennter Unterricht kann – je nach pädagogischen Erfordernissen und Entwicklungsstufen – sinnvoll sein. Die Lehrpersonen informieren die Erziehungsberechtigten vorgängig in schriftlicher oder mündlicher Form über die Durchführungsart und die Ziele des Unterrichts sowie über genaue Inhalte, siehe dazu das Kreisschreiben zur Prävention in der Volksschule (Erziehungsrat des Kantons St.Gallen 2019). Die folgenden fachlichen und überfachlichen Kompetenzen stehen in Bezug zur Sexualpädagogik.

Aus dem Lehrplan Volksschule Kanton St.Gallen (2017)

Fachliche und überfachliche Kompetenzen in der Sexualpädagogik

Fachliche Kompetenzen
Schüler*innen:

  • können sexuelle Übergriffe (z. B. sprachliche Anzüglichkeiten, taxierende Blicke, Berührungen, Gesten) und sexuelle Gewalt erkennen, wissen wie sie sich dagegen wehren und wo sie Hilfe holen können. (NMG.1.2d)
  • erhalten die Möglichkeit, Fragen und Unsicherheiten bezüglich Sexualität zu äussern. (NMG.1.5d)
  • können Veränderungen des Körpers mit angemessenen Begriffen benennen. (NMG.1.5e)
  • verstehen Informationen zu Geschlechtsorganen, Zeugung, Befruchtung, Verhütung, Schwangerschaft und Geburt. (NMG.1.5f)
  • können unter Anleitung die Qualität von ausgewählten Informationsquellen zu Sexualität vergleichen und einschätzen. (NMG.1.5g)
  • kennen psychische Veränderungen in der Pubertät (z. B. verstärkte Scham und Befangenheit, veränderte Einstellung zum eigenen Körper, erwachendes sexuelles Interesse) und wissen, dass diese zur normalen Entwicklung gehören. (NMG.1.5h)
  • verwenden im Zusammenhang mit Geschlecht und Rollen eine sachliche und wertschätzende Sprache. (NMG.1.6c)
  • können Geschlechtsrollen (z. B. Merkmale, Stereotypen, Verhalten) beschreiben und hinterfragen sowie Vorurteile und Klischees in Alltag und Medien erkennen. (NMG.1.6d)
  • setzen sich mit dem Zusammenhang von Freundschaft, Liebe und Sexualität auseinander. (NMG.10.2e)
  • kennen die Wirk- und Anwendungsweise verschiedener Mittel und Methoden zur Empfängnisverhütung und können deren Risiken und Nebenwirkungen vergleichen. (NT.7.3a)
  • wissen um die Verantwortung beider Geschlechter für Empfängnis und Verhütung. (NT.7.3b)
  • kennen Krankheiten, die häufig sexuell übertragen werden, und können erläutern, wie man sich davor schützt. (NT.7.3c)
  • kennen altersgemässe Medien und Informationsquellen zur Sexualaufklärung. (NT.7.3d)
  • kennen Anlaufstellen für Problemsituationen (z. B. Familie, Schule, Sexualität, Belästigung, Gewalt, Sucht, Armut) und können sie bei Bedarf konsultieren. (ERG.5.1c)
  • können Erfahrungen und Erwartungen in Bezug auf Geschlecht und Rollenverhalten in der Gruppe formulieren und respektvoll diskutieren (z. B. Bedürfnisse, Kommunikation, Gleichberechtigung). (ERG.5.2a)
  • können Darstellungen von Männer- und Frauenrollen sowie Sexualität in Medien auf Schönheitsideale und Rollenerwartungen analysieren und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung kritisch betrachten. (ERG.5.2b)
  • kennen Faktoren, die Diskriminierung und Übergriffe begünstigen, und reflektieren ihr eigenes Verhalten. (ERG.5.2c)
  • reflektieren eigene Erwartungen und Ansprüche in ihrem Umfeld an Beziehungen, Freundschaften, Partnerschaft und Ehe. (ERG.5.3a)
  • verbinden Sexualität mit Partnerschaft, Liebe, Respekt, Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung und können sexuelle Orientierungen nichtdiskriminierend benennen. (ERG.5.3b)
  • kennen ihre Rechte im Umgang mit Sexualität und respektieren die Rechte anderer. (ERG.5.3c)
  • können Verhaltensweisen und ihre Auswirkungen im Bereich Sexualität kritisch beurteilen. (ERG.5.3d)

Überfachliche Kompetenzen
Personale Kompetenzen Schüler*innen …

  • können eigene Gefühle wahrnehmen und situationsangemessen ausdrücken.
  • können sich eigener Meinungen und Überzeugungen (z. B. zu Geschlechterrollen) bewusstwerden und diese mitteilen.

Soziale Kompetenzen Schüler*innen …

  • können Menschen in ihren Gemeinsamkeiten und Differenzen wahrnehmen und verstehen.
  • können respektvoll mit Menschen umgehen, die unterschiedliche Lernvoraussetzungen mitbringen oder sich in Geschlecht, Hautfarbe, Sprache, sozialer Herkunft, Religion oder Lebensform unterscheiden.
  • können die Wirkung von Sprache reflektieren und achten, in Bezug auf Vielfalt auf einen wertschätzenden Sprachgebrauch.
  • können einen herabwürdigenden Sprachgebrauch erkennen und nehmen einen solchen nicht passiv hin.

Methodische Kompetenzen Schüler*innen …

  • können unterschiedliche Sachverhalte sprachlich ausdrücken und sich dabei anderen verständlich machen.

Übersicht psychosexuelle Entwicklungsschritte

Ein gemeinsames Angebot des Gesundheitsdepartements, des Bildungsdepartements, des Departements des Innern sowie des Sicherheits- und Justizdepartements.

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