Main Menu
  • Lebensbereiche
    • Lebensbereiche
    • Familie
    • Freizeit
    • Schule & Ausbildung
    • Sexualität
    • Öffentlicher Raum
    • Tod und Trauer
  • Gesundheit
    • Gesundheit
    • Physische Gesundheit
    • Umweltbelastungen
    • Psychische Gesundheit
    • Ernährung
    • Bewegung
  • Zusammenleben
    • Zusammenleben
    • Kinder-/ Menschenrechte
    • Migration und Integration
    • Diskriminierung
    • Mobbing und Konflikte
    • Gewalt
    • Kindeswohlgefährdung
    • Radikalisierung
  • Medien
    • Medien
    • Medienkompetenz
    • Medien und Erziehung
    • Gefahren im Internet
    • Soziale Medien
    • Gaming
  • Konsum
    • Konsum
    • Suchtmittel
    • Verhaltenssüchte
    • Konsumverhalten
  • Suche
Menu

Sicherheit für Kinder und Jugendliche im Umgang mit digitalen Medien

Inhalte, die dem Alter und dem Entwicklungsstand nicht angemessen sind und dadurch nicht eingeordnet werden können, sind als ungeeignet zu bezeichnen. Solche Inhalte verunsichern, ängstigen, erzeugen Ekel und andere negative Gefühle.

#Gefahren im Internet

6 min

von sichergsund.ch, 05.01.2024

kurz & bündig

  • 1

    Nicht verbieten, sondern befähigen.

  • 2

    Jugendliche und Bezugspersonen sollen die Risiken kennen.

  • 3

    In riskanten Situationen braucht es entschlossene Intervention.

Wie wird das Internet für Jugendliche sicher?

Eine Konfrontation ist mit digitalen Medien in allen Bereichen möglich, trotzdem ist die Gefahr gering, unbeabsichtigt auf extreme Ausprägungen solcher Inhalte zu stossen. Auf pubertierende Jugendliche üben gerade diese Angebote eine gewisse Anziehungskraft aus, lassen sie dazu verleiten, aktiv danach zu suchen und einschlägige Internetadressen an Gleichaltrige weiterzugeben. Viele Beispiele von jugendlichen Konsumenten von Kinderpornografie zeigen, dass sie dabei Gefahr laufen, sich illegal zu verhalten.

Trotz des potenziellen Risikos wäre es falsch Kindern und Jugendlichen den Zugang zu digitalen Medien generell vorzuenthalten, in der Absicht, sie vor möglichen Gefahren zu bewahren. Sollen Kinder und Jugendliche mündige Mitglieder der Informationsgesellschaft werden, müssen sie den sicheren Umgang mit digitalen Medien lernen. Wir wollen ihnen ein verantwortungsvolles Handeln vermitteln, das risikobewusst und zugleich angstfrei ist.

Kinder und Jugendliche dürfen im Netz weder zu Opfern noch zu Tätern werden, sei es durch unbedachtes, fahrlässiges, absichtlich riskantes oder vorsätzlich falsches bzw. sogar böswilliges Handeln. Der Schutz der eigenen Person sowie anderer Personen, der Schutz eigener und fremder Daten und schliesslich der Schutz der technischen Infrastruktur stehen im Zentrum aller Bemühungen. Es gilt zu vermeiden, dass die Gefahren im Zusammenhang mit Medien zu Schäden im realen Leben führen.

Risiken

Kinder, Jugendliche und ihre Betreuungspersonen müssen die verschiedenen Risiken kennen, um sich davor schützen und sicher damit umgehen zu können.

  • Konfrontation mit ungeeigneten Inhalten
  • Negative Beeinflussung
    Unwahrheiten, Desinformation, Werbung
  • Belästigung
    vermeintliche Anonymität, Beleidigungen, Beschimpfung, Bedrohung, gefährliche Kontakte, falsche Identitäten
  • Missbrauch von Daten
    Personendaten, E-Mail-Adressen und Kontakte, Spams, Phishing, Passwörter
  • Abhängigkeit
    Realitätsflucht, Sucht
  • Finanzieller Schaden
    virtueller Marktplatz, Betrug
  • Technische Schädigungen
    Viren, Trojaner usw.
  • Illegales und unbedachtes Verhalten
    Verbotene Inhalte, Hacken, Raubkopien von Musik, Spielen usw.
unsplash

Unterricht und Prävention

Präventive Massnahmen haben Priorität. Sie umfassen Anwenderschulung, organisatorische, administrative und technische Massnahmen. Falls es trotzdem zu einem Risikofall kommt, ist entsprechend zu intervenieren.

1. Prävention durch richtiges Verhalten
Konsequente Anwenderschulung ist die wirksamste Präventionsmassnahme. Kinder und Jugendliche müssen die Gefahren kennen lernen und für potenzielle Risiken sensibilisiert werden. Zudem muss ihnen bewusst sein, dass ihre Handlungen mit digitalen Medien im Internet nicht anonym bleiben, sondern Spuren hinterlassen, die zu ihnen zurückführen.

2. Prävention durch organisatorisch-administrative Massnahmen

Internetvereinbarungen, Web-Journale, Aufsicht und Kontrolle, Vorgabe sicherer Internetseiten für jüngere Kinder, gute Aufgabenstellungen

3. Prävention durch technische Massnahmen

Firewalls, aktuelle Schutzsoftware, Filterprogramme, Browsereinstellungen, Verlauf speichern und kontrollieren

Interventionen

Wenn Kinder und Jugendliche trotz präventiver Massnahmen in riskante Situationen geraten, sind entsprechende Interventionsmassnahmen zu ergreifen.

  • Sicherheit wieder herstellen
    Die Konfrontation mit ungeeigneten Inhalten erfordert ein unmittelbares Eingreifen der Fachpersonen bzw. der Eltern. Sie müssen sicherstellen, dass der riskante Bereich umgehend und sicher verlassen wird, und den Kindern dabei helfen, ihre Irritation im Gespräch zu verarbeiten. Wichtig ist, dass pornografische, gewalt- verherrlichende und rassistische Inhalte ausdrücklich missbilligt werden – allerdings ohne zu dramatisieren. In schweren Fällen sollen die Eltern informiert werden.
  • Sanktionen
    Bei mutwillig herbeigeführter Konfrontation mit Risikosituationen und Verletzung der Richtlinien für die Arbeit mit Online-Medien werden – abhängig von der Schwere des Regelverstosses – konsequent Sanktionen und Disziplinarmassnahmen entsprechend den Richtlinien ergriffen.
  • Vertrauen
    Geraten Kinder und Jugendliche unvermittelt und unbeabsichtigt in heikle Situationen, ist es wichtig, dass sie sich vertrauensvoll an die Lehrperson bzw. die Eltern wenden können, ohne Angst vor Tadel und Strafe.
  • Polizei
    Bei Verdacht auf kriminelle Handlungen soll nicht gezögert werden, die Polizei zu informieren. Zuständig ist die Kantonspolizei. Auf Bundesebene kann schwere Internetkriminalität bei der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) des Bundesamtes für Polizei gemeldet werden.
  • Offen und sachlich informieren
    Akute Risikosituationen dürfen weder vertuscht und bagatellisiert noch dramatisiert und aufgebauscht werden. Sachliche und offene Information innerhalb der Schule und gegenüber den Eltern ist hingegen Pflicht. Es ist darüber zu informieren, was vorgefallen ist und welche Massnahmen ergriffen wurden.
  • Prävention verbessern
    In jedem Fall ist zu überprüfen, ob die präventiven Massnahmen versagt haben. Gegebenenfalls müssen sie verstärkt werden.

Weiterführende Informationen

  • Bundesamt für Cybersicherheit

Ein gemeinsames Angebot des Gesundheitsdepartements, des Bildungsdepartements, des Departements des Innern sowie des Sicherheits- und Justizdepartements.

Kanton St.gallen Logo
  • Kontakt
  • Fachartikel
  • Index
  • Rechtliche Hinweise
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum