Drohungen gegenüber Lehrpersonen

Das Themenheft bietet einen Überblick über mögliche Gefahren und Risiken für Lehrpersonen in ihrem Berufsalltag. Neben rechtlichen Hinweisen werden mögliche Handlungsmöglichkeiten bei einer Strafverfolgung dargelegt.

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SRF-MySchool - Erklärvideos und Unterrichtseinheiten

Auf der Webseite von «SRF mySchool» finden Lehrpersonen in der Rubrik «Themen» viele Filme mit massgeschneidertem Unterrichtsmaterial in Form von Zusammenfassungen, Unterrichtseinheiten und Arbeitsvorschlägen – vertiefend, stufengerecht und kostenlos.

Jugendkriminalität: Alles, was Recht ist

Die Broschüre der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) erklärt ganzheitlich was die Ziele eines Jugendstrafverfahrens sind und wie sie ablaufen.

SKP - Jugendkriminalität: Alles, was Recht ist, PDF.

Rechte und Pflichten aus polizeilicher Sicht (Videoclip)

Die Kantonspolizei Bern hat einen Videoclip herausgegeben, in dem Rechte und Pflichten in der Schweiz verständlich und in einfacher Sprache erklärt werden. Er eignet sich besonders als Information für Migrantinnen und Migranten und will vertrauensbildend wirken. Den Videoclip gibt es in folgenden Sprachen:

Durchblick bei Strafverfolgung

Kennen Sie die Abläufe und Zuständigkeiten bei einer Strafverfolgung?

Die nachfolgende Abbildung stellt die Abläufe und Zuständigkeiten bei einer Strafverfolgung kurz und übersichtlich dar.

Strafverfolgung: Abläufe und Zuständigkeiten  

Rechtslage bei Drohungen

Auf der Plattform der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) finden sich Informationen zum Thema Drohungen. Es wird dargelegt, was unter Drohung zu verstehen ist und wie die Rechtslage ist. Weiter wird beschrieben, wann und warum der Gang zur Polizei zur Polizei erfolgen soll. 

Thema Drohungen (SKP)

Drohungen - Empfehlungen der Polizei

Lehrpersonen, aber auch Mitarbeitende von Behörden, Versicherungen, führen in ihrer Funktion hin und wieder schwierige Gespräche und treffen für ihre Schülerinnen und Schüler beziehungsweise ihre Kunden einschneidende Entscheidungen oder Verfügungen. Eine gesunde Gesprächskultur lässt hart wirkende Argumente zu, ohne dass dabei die sachliche Ebene verlassen wird. Gerade wenn wichtige und entscheidende Absprachen getroffen werden, darf es auf keiner Seite Verlierer geben.
Was aber, wenn dem Gesprächspartner/der Gesprächspartnerin die geeigneten Worte fehlen und er/sie sich in eine Verliererposition versinken sieht? Schnell sind Drohungen ausgesprochen. Ob ernst gemeint oder unbedarft geäussert bleibt oft ungeklärt.
Nachfolgende Tipps der Polizei können Unterstützung bieten, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist.

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Tipps der Polizei

  • Die Polizei kann schwierige Gespräche im Hintergrund begleiten. Meist rein präventiv. Informieren Sie frühzeitig die örtliche Polizei, damit das Risiko durch die Polizei eingeschätzt und ein allfälliger Einsatz geplant werden kann. Die Einsätze sind kostenlos.
  • Gewalt und Drohungen müssen nicht erduldet werden. Kommunizieren Sie frühzeitig, dass Sie einen Gesprächsverlauf nicht gut finden und brechen sie notfalls das Gespräch ab.
  • Drohungen, die eine Hemmschwelle überschreiten, sollen bei der Polizei angezeigt werden. Werden sie gegen Mitglieder von Behörden ausgesprochen, handelt es sich um ein Offizial-Delikt. Sie werden bei Kenntnisnahme von Amtes wegen verfolgt. Wenn Sie von der Polizei einen Rat haben möchten, müssen Sie die Situation anonymisiert vorbringen.
  • Nach Anzeigen wegen Drohung wird das Risiko durch die Polizei beurteilt. Häufig zieht die Polizei dazu Fachpersonen bei. Die Täterschaft wird zeitverzugslos in einer sogenannten 'Gefährderansprache' kontaktiert und mit den Tatsachen konfrontiert. Ziel der Polizei ist es, das Risiko einzuschätzen und Sicherheit herzustellen. Das Risiko, dass  Tatvorbereitungen unentdeckt bleiben wird gemindert. 
  • Wurde eine Drohung ohne zu überlegen ausgesprochen, wird die Person in Pflicht genommen und zum Beispiel eine Abmachung getroffen. Beschuldigte, die ernst zu nehmende Drohungen ausgestossen haben, müssen mit Zwangsmassnahmen der Staats- oder Jugendanwaltschaft rechnen.
  • Ziehen Sie bei ernsthaften Drohungen via Notruf 117 sofort die Polizei bei.