Legale Substanzen
Tabak und Alkohol sind mit gewissen Einschränkungen legal. Die geltenden Jugendschutzbestimmungen verbieten die Abgabe von Alkohol und Tabak durch das Verkaufspersonal an unter 18- bzw. unter 16-Jährige:
Abgabeverbote
Gastwirtschaftsgesetz St.Gallen (GWG 553), Art 22, Verbot von Verkauf und Abgabe von
- Alkohol (auch Wein, Bier und gegorener Most) an unter 16-Jährige
- Spirituosen (gebrannte Wasser) sowie Mischgetränke mit Spirituosen an unter 18-Jährige
Gesundheitsgesetz St.Gallen (GesG 311.1), Art 52: Verkauf und Abgabe von Tabakerzeugnissen und Raucherwarten mit Tabakersatzstoffen
- an Personen unter 16 Jahre
- durch Automaten, die Personen unter 16 Jahren zugänglich sind
Strafgesetzbuch (StGB 311), Art. 136:
«Wer einem Kind unter 16 Jahre alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe bestraft.»
Der KONSUM von Alkohol und Tabak ist NICHT verboten und Kinder und Jugendliche sind somit nicht strafbar.
Illegale Substanzen
Der Konsum, Besitz, Anbau und Handel von illegalen Substanzen ist eine Übertretung des Betäubungsmittelgesetztes (BetmG 812.121) bzw. eine Widerhandlung und somit strafbar. Für den Cannabiskonsum gilt seit 2013 in Anwendung von Art. 28b, BetmG, dass Konsumentinnen und Konsumenten, die beim Cannabiskonsum von der Polizei erwischt werden, mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft werden können. Dieses Ordnungsbussenverfahren gilt jedoch nur bei Erwachsenen. Minderjährige werden bei der Jugendanwaltschaft verzeigt. Insbesondere beim erstmaligen Konsum von Cannabis werden Jugendliche von der Jugendanwaltschaft zu mindestens zwei Gesprächen bei der Suchtberatung aufgefordert. Zeigen sich bei der Suchtberatung keine tiefergreifenden Suchtprobleme oder sonstige soziale Auffälligkeiten, wird das Verfahren abgeschlossen.