Das Kinderschutzzentrum hat die Vision einer Welt, in der sich Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Missbrauch geschützt entwickeln können. Diese Vision teilt das Kinderschutzzentrum (KSZ) mit allen Betroffenen und bietet ihnen umfassende und persönliche Hilfe.
Richtig handeln!
- Dokumentieren Sie alle wichtigen Hinweise und die Aussagen des Kindes bzw. des/der Jugendlichen möglichst wortgetreu und mit Datum. Unterscheiden Sie zwischen Fakten und Vermutungen. Halten Sie fest, aus welchem Anlass das Kind oder der/die Jugendliche etwas erwähnt hat und wie Sie reagiert bzw. gefragt haben.
- Bleiben Sie nicht alleine, sondern arbeiten Sie – auch bei vagen Vermutungen – möglichst früh mit Fachpersonen und spezialisierten Kindesschutz-Fachstellen zusammen.
- Berücksichtigen Sie interne Leitlinien sowie Dienstwege und informieren Sie Ihre vorgesetzte Stelle über die aktuelle Situation und geplante Vorgehensweise.
- Es gibt Situationen, die sofortiges Handeln erforden, z. B. akute Bedrohung, Gefährdung, Sicherstellung von Verletzungsspuren oder bei übertragbaren Krankheiten. Veranlassen Sie in Absprache mit Ihren Vorgesetzten entsprechende Sofortmassnahmen, z.B. Gefährdungsmeldung, polizeiliche Intervention, Notplatzierung, medizinische oder psychiatrische Behandlung.
- Ein Gespräch mit der – vermutlich – gewaltausübenden Person ist in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Fachstelle sorgfältig vorzubereiten. Dies gilt auch für den Einbezug eines nicht gewaltausübenden Elternteils, insbesondere bei innerfamiliärer Gewalt.
- Von allen Beteiligten ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Informationen erforderlich. Allenfalls ist festzulegen, wer für die Informationsvermittlung zuständig ist und entscheidet wer, wie, wann, wen informiert.
Kinder und Jugendliche im Blick behalten!
- Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrer Entwicklung und Fähigkeiten in die Überlegungen und Entscheidungen einzubeziehen. Wichtig ist, sie über das Vorgehen zu informieren und ihre Rechte verbindlich zu beachten.
- Seien Sie im direkten Kontakt mit den betroffenen Kindern/Jugendlichen, interessiert, respektvoll und offen.
- Unnötige Beziehungsabbrüche von gefährdeten Kindern und Jugendlichen zu ihren Bezugspersonen sind zu vermeiden.
- Stellen Sie das Wohl und den langfristigen Schutz der Kinder/Jugendlichen in das Zentrum aller Überlegungen und Handlungen.