Kindesschutz und Schule
Kinder haben das Recht vor jeder Form von Gewalt geschützt zu werden. Die Schule übernimmt eine wichtige Rolle in Prävention und Früherkennung. Sinnvolles Handeln bedingt Sensibilität, eingespielte Abläufe und fachliche Unterstützung.
Heft als PDF öffnenDie Kinderrechte - Unterrichtsmaterial
Kinder haben Rechte und über diese sollen sie auch Bescheid wissen. Jedes Schuljahr wird Unterrichtsmaterial mit einem spezifischen Themenfokus zum Tag der Kinderrechte aufbereitet. Dieses Schuljahr (22/23) stehen die Themen Chancengerechtigkeit und Gleichberechtigung im Zentrum. Die Materialien stehen für alle Zyklen zur Verfügung.
Fragen für die Begleitung von Kindern mit Fluchterfahrungen
Das Marie Meierhofer Institut für das Kind organisierte mit dem Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) im April 2022 ein Fachaustausch zum Thema «Kinder und Flucht». Fachleute konnten dabei grundsätzliche Fragen und Anliegen miteinander besprechen. Eine Zusammenfassung bedeutsamer Fragen für die Begleitung von Kindern mit Fluchterfahrungen ist auf der Website ersichtlich. Dabei wird auch auf den Artikel Stärkung von Kita-Teams in der Begegnung mit Kindern und Familien mit Fluchterfahrung von Klaus Fröhlich-Gildhoff (Heft undKinder Nr. 97 / 2016) verwiesen.
Sammlung von Fragen für die Begleitung von Kindern mit Fluchterfahrung
Unterstützungsangebote für Young Carers
Ziel der Plattform «Young Carers» ist junge Menschen mit Betreuungsaufgaben anzusprechen und ihnen Informationen und Hinweise auf Unterstützungsangebote zu liefern. Das Angebot entstand in Zusammenarbeit mit diesen beiden Zielgruppen im Rahmen eines Forschungsprojektes.
Der Ratgeber «Young Carers – erkennen und unterstützen.» des Careum Verlags, ISBN: 978-3-03904-326-2, 1. Aufl. 2022, enthält wertvolle Unterstützungsangebote für Young Carers sowie Fachpersonen und Angehörige.
Schule und Kindesschutz: Handbuch für Schule und Schulsozialarbeit
Kinder und Jugendliche verbringen täglich mehrere Stunden in der Schule. Durch diesen regelmässigen und persönlichen Kontakt können Anzeichen auf Kindeswohlgefährdungen hier oft früh wahrgenommen werden. Welche Verantwortung trägt die Schule bei einem Hinweis? Wie wird das Kindeswohl eingeschätzt? Wie sieht ein kindgerechtes Vorgehen aus? Wie werden die Eltern einbezogen? Das Handbuch richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure der Schule, an die Mitarbeitenden von Tagesstrukturen sowie der Gemeinden. Es zeigt auf, wie eine Rollenteilung sinnvoll gestaltet werden kann, gibt einen Überblick über die psychosozialen und rechtlichen Grundlagen des Kindesschutzes, stellt praxisnahe Instrumente vor und gibt Tipps für den Schulalltag bei Kindesschutzfragen.
Hauri, A., et al. (Hrsg.) (2022). Schule und Kindesschutz: Handbuch für Schule und Schulsozialarbeit. Bern: Haupt.

Fachpersonen, die mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Bezugs-personen arbeiten, sollen Anzeichen von Belastungen sowie ungünstigen Entwicklungen bei Kindern und Jugendlichen bzw. eine Kindeswohl-gefährdung früh erkennen. Um sie in dieser Rolle zu stärken, hat der Kanton St.Gallen Grundlagen und Instrumente erarbeitet. Diese sind unter dem Titel «heb! – hinschauen. einschätzen. begleiten.» online abrufbar.
Glücklich oder traurig? EMMO hilft Kindern, ihre Gefühle zu zeigen
EMMO ist eine Plüschfigur, die im Ausgangszustand fröhlich bunt über beide Wangen lacht. Das aufgenähte rote Herz signalisiert: Mir geht es gut! Wird EMMO jedoch umgestülpt, so verwandelt sich das Mönsterli. Ein tristes, graues Antlitz kommt zum Vorschein. Das Lachen ist vergangen, die Mundwinkel weit nach unten gezogen und das rote Herz in zwei Stücke gebrochen. Das Mönsterli hilft den Kindern, zu zeigen, wie es ihnen geht, und den Eltern, emotionale Situationen zu erkennen, bevor diese eskalieren. Es ist Teil der Fortführung der Präventionskampagne «Ideen von starken Kindern für starke Eltern – Es gibt immer eine Alternative zur Gewalt!». Die erste Produktionsserie von EMMO ist bereits ausverkauft. Die neue Serie ist ab 2022 erhältlich und kann vorbestellt werden.
EMMO: Bestellung Serie 2022 (nach unten scrollen)
Notunterkunft St.Gallen

Die Notunterkunft St.Gallen (NUK) bietet während 365 Tage im Jahr während 24 Stunden für Kinder und Jugendliche in akuten Krisensituationen Schutz, Sicherheit und Unterstützung. Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche aus der deutschsprachigen Schweiz im Alter von 6 bis und mit 17 Jahren, beiderlei Geschlechts und unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit und Nationalität die von häuslicher Gewalt, psychischer, physischer und/oder sexueller Gewalt betroffen sind. Ziel ist es diesen Kindern und Jugendlichen in deren aktuellen Situation, Schutz und Stabilisierung in einem geschützten Raum bieten zu können. In Enger Zusammenarbeit mit den involvierten Akteurinnen und Akteuren geht es danach darum, zukunftsgerichtete Perspektiven aufzugleisen, welche den Kindern und Jugendlichen eine positive Weiterentwicklung ermöglicht.
Neue Meldevorschriften an die KESB seit 2019
Seit Anfangs 2019 sind Neuerungen beim Melderecht und der Meldepflicht an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zur Verbesserung der Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen in Kraft getreten.
- Die Meldepflicht wird auf alle Fachpersonen, die regelmässig beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, ausgeweitet. Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist insbesondere, die Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen im Vorschulalter zu verbessern, wo Kinder seltener mit Fachpersonen in amtlicher Tätigkeit in Berührung kommen.
- Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger verfügen neu über ein Melderecht - ohne sich von der Schweigepflicht entbinden lassen zu müssen. Dies betrifft unter anderem Fachpartnerinnen und Fachpartner der Schule, beispielsweise Kindern und Jugendlichen in ärztlicher und therapeutischer Abklärung oder Behandlung.
Mit dieser Gesetzesänderung wird zugunsten des Kindeswohls die Schwelle des Berufsgeheimnisses für eine Meldung an die KESB herabgesetzt. Das kantonale Merkblatt «Meldevorschriften an die Kindesschutzbehörden» gibt einen Überblick darüber, wer meldepflichtig und wer meldeberechtigt ist. Dese Neuerungen sind im Themenheft «Kindesschutz und Schule» (Seite 28 und 29) nicht enthalten.
Art. 314d Absatz 2 Zivilgesetzbuch: Die Meldepflicht erfüllt auch, wer die Meldung an die vorgesetzte Person richtet.Bezüglich der Schulsozialarbeit, bedarf es hier einer Erläuterung: Die meisten Schulsozialarbeitenden (SSA) haben in ihren Abläufen zum Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung definiert, dass die Schulleitung die Meldung an die KESB übernimmt. So ist es auch gemäss den zwischen Schule und KESB vereinbarten Minimalstandards zur Zusammenarbeit vorgesehen. In vielen Fällen ist die Schulleitung allerdings nicht die vorgesetzte Person. Nach Rücksprache mit der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) sowie dem Ausschuss des Netzwerks Schulsoziallarbeit (NESSA) ist festzuhalten, dass die SSA auch weiterhin ihre Meldepflicht grundsätzlich als erfüllt sehen können, wenn sie an die Schulleitung melden. Ist die Schulleitung jedoch nicht die vorgesetzte Person und besteht unter SSA und Schulleitung Uneinigkeit bezüglich Meldung an die KESB, sollte die vorgesetzte Person in den Prozess einbezogen werden.
Vorgehen in der Schule bei Kindeswohlgefährdungen
Sind Kinder von Gewalt betroffen, so nehmen dies Lehrpersonen, Schulleitungen oder Schulsozialarbeitende in der Schule oft wahr oder erhalten Hinweise darauf.
Doch wie soll ich darauf reagieren? Suche ich das Gespräch? Wen kann ich noch einbeziehen und wo endet meine Verantwortung? Die Darstellung zu den Handlungsschritten der Schule bei vermuteter Kindeswohlgefährdung kann Fachpersonen der Schule beim strukturierten Vorgehen unterstützen.
Ergänzend bietet das Amt für Soziales regelmässig Weiterbildungen zum kantonalen «Leitfaden für das Vorgehen bei Kindeswohlgefährdungen» an.
Brauchen Sie fachliche Beratung von aussen?

Machen Sie sich grosse Sorgen um ein Kind und wissen nicht, wie Sie die Gefährdung abwenden können? Ist Ihnen unklar, wie Sie eine Intervention aufgleisen oder welche nächsten Schritte Sie in die Wege leiten sollen? Holen Sie sich Unterstützung beim Kinderschutzzentrum oder bei der interdisziplinären Fallberatung Kindesschutz.
Respekt ist Pflicht
Kinder und Jugendliche haben das Recht, respektvoll behandelt und vor Gewalt geschützt zu werden. Das heisst, sie dürfen und sollen Grenzen setzen und Nein sagen, wenn jemand diese nicht respektiert oder überschreitet.
Nachfolgende Tipps geben Jungen und Mädchen Unterstützung in kniffligen Situationen.
Respekt ist Pflicht
Zusammenarbeit zwischen KESB und Schule
Beim Abwenden von Gefährdungen des Kindeswohls kann die Schule meist zuerst eigene Ressourcen wie z.B. die Schulsozialarbeit nutzen. Hat die Schule ihre internen Handlungsmöglichkeiten schliesslich ohne Erfolg ausgeschöpft, zieht sie eventuell das Mittel einer Gefährdungsmeldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in Betracht. Zur Zusammenarbeit zwischen Schule und KESB gibt es formulierte Minimalstandards. Da werden die anonyme Ersteinschätzung, die Grenzen des Informationsaustauschs oder die Mitwirkungspflicht der Schule im Verfahren angesprochen.
Minimalstandards zur Zusammenarbeit zwischen KESB und Schule